Vor dem Einbau eines Treppenlifts muss zunächst einmal die Hürde der Finanzierung genommen werden. Treppenlifte sind meist aufwendig aus hochwertigen Materialien konstruiert. Verteuert wird der Einbau zudem durch die Montagekosten, die je nach baulicher Gesamtsituation variieren. Viele Patienten erhoffen sich daher finanzielle Unterstützung, zum Beispiel von der privaten Krankenversicherung. Doch nicht immer zahlt die PKV für den Treppenlift.
Durch einen Treppenlift kann man verlorene Lebensqualität zurückgewinnen. Mobilität, die bereits verloren schien, kann zurückkehren. Doch zunächst muss die finanzielle Hürde der Anschaffung genommen werden. Mit dem Kauf bzw. Einbau eines Treppenlifts sind nämlich in der Regel hohe Kosten verbunden. Viele Patienten hoffen daher auf eine Kostenübernahme. Die private Krankenversicherung (PKV) übernimmt die Kosten für den Treppenlift jedoch nicht immer.
Was kostet ein Treppenlift?
Eine pauschale Aussage zu den Kosten, die mit dem Einbau eines Treppenlifts verbunden sind, ist kaum möglich. Zu sehr sind die Preise von den individuellen Bedürfnissen, der Bauform, nötigen Anpassungen und der baulichen Gesamtsituation abhängig. Grob kann man sagen, dass sehr einfache Treppenlifte ab etwa 3.000 Euro gekauft werden können. Solche Treppenlifte, meist Sitzlifte, eignen sich in der Regel jedoch noch für relativ kurze und gerade Treppen.
Deutlich teurer sind allerdings Treppenlifte, die an kurvigen Treppen angebracht werden sollen. Selbst einfache Modelle kosten hier 8.000 Euro und aufwärts. Je nach Länge und Ausstattung sind jedoch auch Preise von bis zu 20.000 Euro keine Seltenheit. Teurer als Sitzlifte sind Plattformlifte. Sie werden von Rollstuhlfahrern benötigt. Die Preise für Plattformlifte beginnen in der Regel bei knapp 10.000 Euro.
Wer übernimmt üblicherweise die Kosten?
Üblicherweise wird ein Teil der Kosten, die bei der Anschaffung eines Treppenlifts anfallen, von der Pflegeversicherung übernommen. Maximal kann man auf diesem Weg eine Förderung in Höhe von 4.000 Euro erhalten. Die Förderung gilt nicht nur für Treppenlifte, sondern für nötige Wohnraumanpassungen allgemein. Voraussetzung, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, ist das Vorhandensein eines Pflegegrads.
Die Antragstellung bei der Pflegeversicherung kann formlos erfolgen. In jedem Fall muss der Antrag aber vor dem Kauf bzw. Einbau des Treppenlifts erfolgen.
Was ist mit der Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt den Einbau eines Treppenlifts nicht. Auch ein Zuschuss ist nicht zu erwarten. Zu begründen ist dies mit einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (B 3 KR 14/ 97). Demnach gelten bauliche Veränderungen an Gebäuden nicht als medizinische Hilfsmittel. Die GKV muss jedoch nur für medizinische Hilfsmittel zahlen, die im Leistungskatalog enthalten sind. Da dies beim Treppenlift nicht der Fall ist, entfällt eine Leistungspflicht der GKV.
Etwas anders sieht es bei der privaten Krankenversicherung (PKV) aus. Für die PKV gilt die Entscheidung des Bundessozialgerichts nicht zwingend. Vielmehr können die einzelnen PKVs selbst bestimmen, ob sie die Kosten für ein bestimmtes Hilfsmittel übernehmen. Dies hängt zum einen von den allgemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen PKV und zum anderen vom individuellen Vertrag des Patienten ab.
Kostenübernahme in der privaten Krankenversicherung
Ob eine PKV die Kosten eines Treppenlifts übernimmt, ist individuell zu prüfen. In den Vertragsunterlagen finden sich in der Regel die Tarifbedingungen des jeweiligen Vertrags. Dort ist meist ein Hilfsmittel-Katalog enthalten. Dieser legt fest, für welche Hilfsmittel die PKV zahlt – und für welche eben nicht. Ein Beratungsgespräch mit dem Versicherungsvertreter kann hier Klarheit verschaffen.
Doch auch wenn der Treppenlift nicht im Hilfsmittel-Katalog enthalten ist, sollte man durchaus einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Immer wieder kommt es vor, PKVs Kosten für Hilfsmittel übernehmen, die nicht im Hilfsmittel-Katalog eines Vertrag aufgeführt sind. Hierbei handelt es sich jedoch immer um Einzelfall- und Kulanzentscheidungen, die im Ermessen der einzelnen Versicherungen liegen.
Kostenübernahme durch andere Kostenträger
Pflegekasse und PKV sind nicht die einzigen Kostenträger, die für die Kostenübernahme bei der Entscheidung für einen Treppenlifts in Erwägung gezogen werden können. Bei einem Arbeitsunfall kann der Treppenlift z.B. auch durch die Berufsgenossenschaft übernommen werden. Bei einem Unfall mit Fremdverschulden kann unter Umständen die gegnerische Haftpflichtversicherung haftbar gemacht werden.
Weitere Kostenträger, die ebenfalls für eine Übernahme der Kosten beim Kauf eines Treppenlifts in Frage kommen, sind Sozial- und Versorgungsämter. Tipp: In jedem Fall sollte man sich ausführlich beraten lassen, da die Anträge auf Kostenübernahme in der Regel immer vor dem Kauf gestellt werden müssen. Nur so ist sichergestellt, die bestmögliche Finanzierung zu erhalten.
Weitere Förderungen beim Treppenlift-Kauf
Eine Kreditfinanzierung beim Kauf eines Treppenlifts kann man auch von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten. Die KfW bietet ein zinsgünstiges Darlehen – aktuell unter 1 % effektivem Jahreszins – um den Einbau eines Treppenlifts zu unterstützen. Die Anschaffungskosten des Treppenlifts können zudem steuerlich abgesetzt werden. Daher sollte man in jedem Fall auch einen Steuerberater konsultieren.
Was mache ich, wenn sich meine Krankenkasse gegen eine Kostenübernahme speert. Mein Mann ist privat versichert und soll jetzt die „medizinische Notwendigkeit“ eines Treppenlifts erklären. Was sollen wir tun?
Deine Private Krankenkasse kann selbst bestimmten, ob Sie die Kosten übernehmen. Veränderungen an Gebäuden gelten nicht als medizinische Hilfsmittel. Du kannst versuchen über deinen PKV Berater einen Kompromiss zu erreichen.